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DSGVO-konforme Plattformen: Der Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Externen

Kommunen, NGOs und Stiftungen arbeiten mit externen Partner:innen und Ehrenamtlichen zusammen. Dafür brauchen sie zugängliche Arbeitsräume, klar geregelte Berechtigungen und einen dokumentierten Umgang mit personenbezogenen Daten. Dieser Leitfaden hilft euch, technische und organisatorische Anforderungen für diese Zusammenarbeit zu prüfen.

Ein Leitfaden der wechange Genossenschaft · Lesezeit: 8 Min. · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor der Wahl eines Werkzeugs klärt ihr vier Punkte: wie externe Personen Zugang bekommen und wieder verlieren, welche Daten in den gemeinsamen Raum gehören, wer die Gruppen betreut und welche Dienstleister beteiligt sind.
  • Interne IT ist für Mitarbeitende gebaut. Ehrenamtliche, Initiativen und Projektpartner:innen brauchen einfache Zugänge zu einem abgegrenzten Bereich.
  • Entscheiden mehrere Organisationen gemeinsam, welche Daten sie verarbeiten, kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO entstehen.
  • Ob eine konkrete Nutzung datenschutzkonform ist, hängt vom Einsatz und von euren Vereinbarungen ab.

Was ihr für die Zusammenarbeit mit Externen klären solltet

Wenn Dateien, Kontakte und Absprachen auf mehrere Dienste verteilt sind, wird es schwieriger, Zugriffe und Zuständigkeiten nachzuvollziehen. Klärt deshalb zuerst, welche Daten ihr verarbeitet, wer verantwortlich ist und welche Personen Zugang benötigen. Anschließend könnt ihr eine passende Arbeitsumgebung auswählen.

Eine interne Arbeitsumgebung und ein gemeinsamer Raum mit Partnerorganisationen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Prüft für eure Zusammenarbeit:

  • Zugang: Wie werden externe Personen eingeladen, und wie entzieht ihr Zugänge nach dem Projekt?
  • Daten: Welche Informationen dürfen im gemeinsamen Raum liegen, und welche bleiben in euren internen Systemen?
  • Verantwortung: Wer betreut die Gruppen, bearbeitet Anfragen und entscheidet über Löschfristen?
  • Betrieb: Welche Dienstleister sind beteiligt, wo werden Daten verarbeitet und welche Vereinbarungen braucht ihr?

Bewertet eure vorhandenen Dienste anhand dieser Fragen. Ob eine konkrete Nutzung datenschutzkonform ist, hängt vom Einsatz und von den vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen ab.

Was muss eine DSGVO-konforme Plattform leisten?

Für diese Zusammenarbeit reicht ein „sicheres Tool“ allein nicht aus. Eine echte Lösung muss vier Kriterien gleichzeitig erfüllen:

  1. Technische Souveränität: Die Plattform muss DSGVO-konform sein. Das bedeutet: Klares Hosting in der EU (ohne US-Subunternehmer), ein gültiger AV-Vertrag, Verschlüsselung, klare Protokollierung und die Einhaltung der Grundsätze von „Privacy by Design“.

  2. Niederschwelligkeit (Usability): Wenn die Plattform komplizierter ist als WhatsApp, wird sie nicht genutzt. Sie muss mobil funktionieren, ein einfaches Onboarding (z.B. per Einladungslink) ermöglichen und intuitiv bedienbar sein – auch für nicht-technikaffine Nutzergruppen.

  3. Strukturierte Zusammenarbeit: Sie muss mehr können als nur Chat. Sie braucht Funktionen für Projektmanagement, Dateiablage, Kalender und die Möglichkeit, Wissen in Gruppen zu strukturieren.

  4. Klare Governance: Die Plattform muss klare Rollen und Rechte bieten. Wer darf wen einladen? Wer sieht welche Inhalte? Die Organisation muss die Kontrolle behalten, ohne die Zusammenarbeit zu blockieren.

Der blinde Fleck: Warum Externe die Gleichung verändern

Das Kernproblem ist, dass interne IT-Lösungen für Mitarbeiter gebaut wurden, nicht für das Ökosystem einer Organisation. Externe Akteure haben fundamental andere Bedürfnisse:

  • Ehrenamtliche: Wollen schnell informiert werden, meist mobil. Sie haben keine „dienstliche E-Mail“ und werden keinen komplexen Registrierungsprozess akzeptieren.

  • Initiativen & Vereine: Arbeiten oft projektbezogen und temporär. Sie brauchen einen abgegrenzten Raum für ihre spezifische Aufgabe, aber keinen Vollzugriff auf die Organisations-IT.

  • Projektpartner:innen (z.B. aus anderen NGOs oder Stiftungen): Bringen ihre eigenen Tools mit. Die Plattform muss neutral und so einfach sein, dass sie als „Common Ground“ akzeptiert wird.

  • Bürger:innen (bei Beteiligungsverfahren): Die Hürde muss bei null liegen.

Eine Plattform für Externe muss also ein „sicherer dritter Raum“ sein – abgekoppelt von der internen Kern-IT, aber kontrolliert und sicher gehostet von der Organisation.

Drei Wege zu gemeinsamen Arbeitsräumen

Welche Lösung passt, hängt davon ab, was die Beteiligten gemeinsam tun sollen. Den dritten Weg bieten wir mit UniteOS von wechange selbst an.

  1. Vorhandene Arbeitsumgebung erweitern: Ihr prüft, wie externe Personen Zugang erhalten und wer diese Zugänge verwaltet.
  2. Werkzeuge für einzelne Aufgaben einsetzen: Wenn ihr vor allem Dateien teilt oder Projekte plant, prüft ihr die dafür benötigten Funktionen und wie sie zusammenspielen.
  3. Eine gemeinsame Plattform für Gruppen nutzen: Auf einer Plattform von wechange tauschen sich die Beteiligten aus, teilen Dateien und organisieren Aufgaben und Termine. Wir richten sie für eure Organisation ein und übernehmen den technischen Betrieb.

Klärt bei jedem Weg Verantwortlichkeiten, Berechtigungen, die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Aufwand für die Beteiligten.

Best Practices: So gelingt die externe Zusammenarbeit in Kommunen & NGOs

Eine Plattform ist nur so gut wie die Regeln, nach denen sie genutzt wird.

  1. Governance vor Tooling: Klärt zuerst die Verantwortlichkeiten. Wer ist der „Eigentümer“ der Plattform (z.B. der Koordinator für Ehrenamt)? Wer darf neue Gruppen (Räume) anlegen? Wie lange werden Daten gespeichert?

  2. Onboarding als Service: Plant das Onboarding der Externen aktiv. Erstellt kurze Anleitungen (PDFs, Videos) und benennt klare Ansprechpersonen für Rückfragen.

  3. Klarer Fokus: Verhindert, dass die Plattform zur „zweiten E-Mail“ wird. Definiert klare Anwendungsfälle (z.B. „Koordination des Sommerfestes“, „AG Digitalisierung“, „Förderprojekt X“).

Gemeinsame Verantwortlichkeit: Wenn Netzwerkarbeit zur Haftungsfalle wird

Ein oft übersehenes Risiko in der Zusammenarbeit mit externen Partnern: die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO. Sobald zwei Organisationen gemeinsam entscheiden, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet werden, haften sie gesamtschuldnerisch – egal, bei wem der Datenschutzverstoß passiert.

Wann liegt gemeinsame Verantwortlichkeit vor?

Typische Szenarien in der Netzwerkarbeit:

Projektverbünde: Ein Förderprojekt mit drei Partnern führt eine gemeinsame Teilnehmer-Datenbank. Alle drei entscheiden, welche Daten erhoben werden → gemeinsame Verantwortlichkeit.

Runde Tische: Kommune, Wohlfahrtsverband und freier Träger betreiben gemeinsam eine Beratungsstelle. Klientendaten werden geteilt → gemeinsame Verantwortlichkeit.

Ehrenamts-Netzwerke: Ein Dachverband und seine Ortsgruppen koordinieren Freiwillige über eine gemeinsame Plattform. Kontaktdaten werden zentral gepflegt → möglicherweise gemeinsame Verantwortlichkeit.

Das Problem: Unterschiedliche Rechtsregime

Besonders komplex wird es, wenn Partner unterschiedlichen Datenschutzgesetzen unterliegen:

PartnerRechtsregimeBesonderheit
Weltlicher VereinDSGVOArt. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse)
Caritas-EinrichtungKDG§ 6 Abs. 1 lit. g (kirchliches Interesse)
Diakonie-TrägerDSG-EKDLängere Auskunftsfristen (bis 3 Monate)
KommuneDSGVO + LandesdatenschutzgesetzBesondere Transparenzpflichten

Das Resultat: Was für Partner A rechtmäßig ist, kann für Partner B problematisch sein. Bei einem Verstoß haften trotzdem beide.

Die Lösung: Joint-Controller-Agreement

Art. 26 DSGVO verlangt eine Vereinbarung, die festlegt:

  1. Wer ist wofür zuständig? Wer beantwortet Auskunftsersuchen? Wer löscht Daten?

  2. Welcher Standard gilt? Bei gemischten Rechtsregimen (DSGVO + KDG + DSG-EKD) muss der strengste Standard als gemeinsamer Nenner dienen.

  3. Wer ist Anlaufstelle für Betroffene? Betroffene können sich an jeden Partner wenden – intern muss klar sein, wer dann handelt.

  4. Wie wird dokumentiert? Gemeinsames Verarbeitungsverzeichnis, abgestimmte Datenschutzerklärungen.

Praktische Empfehlungen für Netzwerke

Vor Projektstart klären:

  • Sind wir gemeinsam verantwortlich oder nur Auftragsverarbeiter?

  • Welche Rechtsregime gelten für alle Beteiligten?

  • Gibt es einen Lead-Partner für Datenschutzfragen?

Vertraglich absichern:

  • Musterverträge der Datenschutzbehörden nutzen und anpassen

  • Klauseln zur Konfliktlösung zwischen Rechtsregimen ergänzen

  • Haftungsverteilung explizit regeln

Technisch lösen:

  • Eine gemeinsame Plattform statt verteilter Insellösungen

  • Klare Berechtigungskonzepte: Wer sieht welche Daten?

  • Protokollierung: Wer hat wann was geändert?

→ Mehr zu Verbandssoftware

→ Föderale Strukturen auf einer Plattform für Verbandsarbeit abbilden

Welche Lösung unterstützt eure gemeinsame Arbeit?

Eines der Angebote, UniteOS von wechange, ist unser eigenes. Die Angebote haben unterschiedliche Schwerpunkte. Prüft Datenschutz, Zugänge und Betrieb an eurem konkreten Vorhaben.

AngebotSchwerpunktFrage für eure Auswahl
Element auf Basis von MatrixKommunikation über einen dezentralen StandardBraucht ihr vor allem gemeinsame Nachrichtenräume?
NextcloudDateien, Office, Kommunikation und KalenderSteht die gemeinsame Arbeit an Dokumenten im Mittelpunkt?
OpenProjectProjektplanung und AufgabenBraucht ihr Zeitpläne, Arbeitspakete und Projektsteuerung?
UniteOS von wechangeCommunity und Zusammenarbeit in GruppenWollt ihr Partner:innen und Ehrenamtliche mit Austausch, Dateien, Aufgaben und Terminen zusammenführen?

Anbieterquellen, abgerufen am 05.10.2026: Element, Nextcloud, OpenProject.

Wie wechange die Zusammenarbeit mit Externen unterstützt

wechange schafft digitale Räume für Gruppen und Organisationen, in denen Menschen gemeinsam handlungsfähig werden. Als Genossenschaft entwickeln wir dafür Community- und Kollaborationsplattformen und betreiben sie langfristig und gemeinwohlorientiert. Wir betreiben wechange.de seit 2016 und Plattformen für Verbände, Kommunen und Stiftungen. Unsere Erfahrungen damit fließen in diesen Leitfaden ein.

Auf einer Plattform mit UniteOS von wechange führen Kommunen, Stiftungen und Verbände externe Partner:innen in gemeinsamen Gruppen zusammen. Jede Gruppe hat ihren Arbeitsbereich für Dateien, Aufgaben, Termine und Austausch. Berechtigungen regeln, wer Zugang bekommt.

So arbeitet die KielRegion mit ihrer Plattform MokWi: Verwaltung, Klimaschutzmanager:innen, Vereine und Ehrenamtliche aus Kiel und den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde planen dort Projekte und teilen Dokumente. Kim Strupp von der KielRegion beschreibt die Ausgangslage so: Die IT einer Kommune sei „meist ein Hochsicherheitstrakt, hermetisch abgeriegelt“, für die Arbeit mit Initiativen bleibe dann der umständliche E-Mail-Verteiler. MokWi ist für sie der sichere Raum außerhalb der Kern-IT, in dem Mitarbeitende mit Externen Dokumente teilen und Termine machen. Wie die Plattform entstanden ist, erzählt Kim Strupp in unserem Interview.

Wir richten die Plattform unter eurer Domain und in eurem Design ein und übernehmen Betrieb, Updates und Support. Das Hosting liegt in der EU, die Software UniteOS ist Open Source unter AGPL. Als Verantwortliche im Sinn der DSGVO legt eure Organisation fest, welche Daten in den Gruppen verarbeitet werden, wer zuständig ist und wann Zugänge und Inhalte entfernt werden.

Fazit: Der souveräne Raum außerhalb der Firewall ist entscheidend

Die Zusammenarbeit mit externen Akteuren ist kein IT-Problem, es ist eine Kernaufgabe moderner Verwaltungen, Stiftungen und Verbände. Diese Zusammenarbeit aus der Kern-IT auszusperren ist richtig; sie aber in die unkontrollierte Schatten-IT von WhatsApp und Google abzudrängen, ist fahrlässig.

Erfolgreiche Organisationen bauen eine Brücke: einen souveränen, datenschutzkonformen Raum außerhalb der Firewall, der sicher genug für die Organisation und einfach genug für die Externen ist. Eine Plattform, die Vertrauen schafft, statt Haftungsrisiken zu produzieren.

Was gehört in einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Artikel 28 DSGVO nennt unter anderem Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen sowie Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Prüft außerdem die Sicherheitsmaßnahmen, weitere Auftragsverarbeiter und die Regelung am Vertragsende. Quelle: amtlicher DSGVO-Text, geprüft am 05.10.2026.

Wie entsteht Schatten-IT?

Schatten-IT kann entstehen, wenn Beteiligte Werkzeuge nutzen, deren Einsatz in eurer Organisation nicht geregelt ist. Klärt, welche Werkzeuge die Beteiligten tatsächlich brauchen, und schafft dafür verständliche Zugänge und Zuständigkeiten.

Welche Rechte brauchen externe Beteiligte?

Gebt externen Beteiligten Zugriff auf das, was sie für ihre Aufgabe brauchen. Ein Projektpartner benötigt vielleicht gemeinsame Materialien, aber keinen Zugang zu internen Personalunterlagen. Geht an einem konkreten Projekt durch, wer eingeladen wird, worauf die Beteiligten zugreifen dürfen und wann der Zugang endet.

Wie geht es jetzt weiter?

1. Lernt die Plattform von wechange kennen

In einer Demo zeigen wir euch, wie externe Partner:innen und Ehrenamtliche auf einer solchen Plattform zusammenarbeiten, und besprechen mit euch Gruppen, Zugänge und den technischen Betrieb.

UniteOS von wechange ist unsere Software für Community- und Kollaborationsplattformen. Mit ihr betreiben wir die offene Plattform wechange.de und Plattformen, die Verbände, Kommunen, Stiftungen und andere Organisationen unter ihrem Namen führen.

2. Vertiefende Themen