Ein kostenloser Selbsttest von wechange
Findet in wenigen Minuten heraus, wie riskant eure digitalen Werkzeuge aus Sicht des Datenschutzes wirklich sind, wo ihr zuerst handeln solltet und wo die Grundlagen reichen. Der Schnellcheck berücksichtigt DSGVO, KDG oder DSG-EKD und ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Vier Fragen, dann seht ihr für jeden Dienst, wie riskant er für euch ist und was ihr tun könnt. Kostenlos, ohne Anmeldung, und eure Eingaben bleiben in eurem Browser.
Ja. Ihr braucht keine Anmeldung, und wir speichern eure Eingaben nicht.
Nein. Der Schnellcheck gibt eine erste Orientierung. Für verbindliche Aussagen solltet ihr eure Datenschutzbeauftragten oder eine Kanzlei einbeziehen.
Alle drei regeln den Datenschutz, für unterschiedliche Träger. Die DSGVO gilt für weltliche Organisationen und die öffentliche Hand, das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) für katholische Einrichtungen, das DSG-EKD für evangelische. Die kirchlichen Gesetze sind in manchen Punkten strenger.
Bei Anbietern mit Sitz in den USA können US-Gesetze wie der CLOUD Act Behörden unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf Daten geben, auch wenn die Server in der EU stehen. Wie ihr das für eure Organisation bewertet, klärt ihr mit euren Datenschutzbeauftragten.
Der Schnellcheck stellt für jeden Dienst die zwei Fragen, mit denen auch die DSGVO Risiken bewertet: Wie wahrscheinlich ist ein Problem, und wie schwer wären die Folgen für die betroffenen Menschen? Die Wahrscheinlichkeit hängt davon ab, wie stabil die Rechtsgrundlage ist und welche Vorkehrungen fehlen, die Schwere vor allem davon, welche Daten ihr verarbeitet. Daraus ergeben sich drei Stufen: geringes Risiko, klären und hohes Risiko. Die Angaben zu einzelnen Anbietern sind mit Quellen belegt und tragen ein Datum.
Die Rechtslage für Übermittlungen in die USA hat sich mehrfach geändert und ist weiter in Bewegung: 2020 hob der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield auf, 2023 trat das EU-US Data Privacy Framework in Kraft. 2025 hat das Gericht der Europäischen Union das Framework bestätigt; die Klage liegt jetzt in zweiter Instanz beim Europäischen Gerichtshof, und nach einem Urteil des US Supreme Court vom Juni 2026 fordert die Datenschutzorganisation noyb die EU-Kommission auf, einen geordneten Ausstieg vorzubereiten. Für kirchliche Träger gelten statt der DSGVO das KDG oder das DSG-EKD; das KDG wurde zum 1. März 2026 geändert. Deshalb nennt das Ergebnis den Stand seiner Angaben. Wer Dienste von Anbietern außerhalb der EU nutzt, sollte prüfen, wie abhängig die eigene Arbeit davon ist und wie aufwendig ein Wechsel wäre.
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Wir zeigen euch die Plattform und beantworten die Fragen eurer Datenschutzbeauftragten und eurer IT direkt im Gespräch.