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Digitale Souveränität für Organisationen: Wie ihr Daten, Software und Arbeitsprozesse selbstbestimmt gestaltet

Digitale Souveränität heißt für eure Organisation: Ihr könnt eure digitale Infrastruktur selbst gestalten und behaltet die Kontrolle darüber. Dazu gehören nachvollziehbare Datenwege, passende Zugriffsrechte und die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Dieser Leitfaden zeigt, wo NGOs, Verbände, Stiftungen und Kommunen von einzelnen Anbietern abhängig werden, welche rechtlichen Risiken daraus entstehen und nach welchen Kriterien ihr Software und Cloud-Dienste auswählt.

Ein Leitfaden der wechange eG · Lesezeit: 8 Min. · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Digitale Souveränität lässt sich auf vier Ebenen prüfen: Daten, Software, Betrieb und Anbieter.
  • Hosting in der EU allein schützt nicht vor Zugriffen nach US-Recht. Der CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter, auch Daten herauszugeben, die in Europa gespeichert sind.
  • Gegen Vendor Lock-in helfen offene Standards, Open-Source-Lizenzen und eine Exit-Strategie. Seit September 2025 verpflichtet der EU Data Act Cloud-Anbieter, den Wechsel zu erleichtern.
  • Den Anfang macht ihr bei Diensten mit besonders schutzwürdigen Daten und externen Beteiligten.

Was digitale Souveränität wirklich bedeutet

Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit einer Organisation, über ihre Daten, ihre Software und deren Betrieb selbst zu entscheiden und diese Entscheidungen später ändern zu können. In der Fachdebatte gehören dazu Wahlfreiheit und Wechselfähigkeit: Ihr könnt zwischen Alternativen wählen und einen Anbieterwechsel auch praktisch umsetzen. Prüfen lässt sich das auf vier Ebenen:

  • Datensouveränität: Ihr wisst, wo eure Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer darauf zugreifen kann und welches Recht gilt. Außerdem wisst ihr, ob personenbezogene Daten in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden und ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  • Technologische Souveränität: Ihr könnt nachvollziehen, was eure Software tut. Bei Open-Source-Software ist der Quellcode zugänglich. Die Lizenz erlaubt euch, die Software zu nutzen, zu verändern und weiterzugeben, und legt die Bedingungen dafür fest. Offene Standards und dokumentierte Schnittstellen erleichtern die technische Interoperabilität, also den Datenaustausch und das Zusammenspiel zwischen unterschiedlichen Systemen.
  • Betriebliche Souveränität: Ihr entscheidet, ob ihr die Software selbst betreibt (Self-Hosting), den Betrieb einem Dienstleister überlasst (Managed Hosting) oder eine vom Anbieter betriebene Anwendung als Dienst nutzt (Software as a Service, SaaS). Dieses Betriebsmodell könnt ihr später wechseln.
  • Anbieter: Ihr kennt Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell eures Anbieters und wisst, was euch bleibt, wenn er verkauft wird oder ein Produkt einstellt.

Vollständige Unabhängigkeit erreicht kaum eine Organisation. Entscheidend ist, eure Abhängigkeiten zu kennen und sie dort zu verringern, wo sie euch am meisten schaden könnten.

Warum Kommunen, Verbände, Stiftungen und NGOs besonders betroffen sind

Für gemeinwohlorientierte Organisationen wiegen Abhängigkeiten aus vier Gründen besonders schwer.

  • Besonders schutzwürdige Daten: Mitgliederlisten, Förderanträge, Gremienprotokolle und Angaben über Menschen, die Beratung oder Hilfe suchen, können Informationen über Gesundheit, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen enthalten. Solche Informationen gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Wer diese Daten verarbeitet, trägt Verantwortung gegenüber Mitgliedern, Partner:innen und Förderer:innen.
  • Zusammenarbeit über Organisationsgrenzen: Ehrenamtliche, Partnerorganisationen und Geförderte arbeiten mit, ohne zur Organisation zu gehören. Liegt der gemeinsame Arbeitsraum etwa in der Microsoft-365-Umgebung (Tenant) eines Partners, sind die anderen dort Gäste mit eingeschränkten Rechten. Ein gemeinsamer Arbeitsraum, den keiner der Beteiligten allein kontrolliert, ermöglicht Zusammenarbeit auf Augenhöhe, wenn die Governance geklärt ist: wer Zugänge vergibt, Rechte festlegt und Regeln ändern darf.
  • Regulatorische Vorgaben: Förderprogramme und öffentliche Auftraggeber stellen Anforderungen an Datenschutz und Betrieb. Für katholische Träger gilt zudem das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), für evangelische das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD).
  • Begrenzte Projektlaufzeiten: Projekte enden, Förderungen laufen aus. Wissen, Kontakte und Dokumente sollen danach zugänglich bleiben, auch wenn der Vertrag mit einem Anbieter endet.

Welche Abhängigkeiten bei US-Cloud-Diensten entstehen

Viele Organisationen arbeiten mit Microsoft 365, Google Workspace, Slack oder Zoom. Diese SaaS-Angebote sind ausgereift und weit verbreitet. Zwei Abhängigkeiten solltet ihr trotzdem kennen: den möglichen Zugriff von US-Behörden und die Bindung an einen Anbieter.

Zugriff nach US-Recht

Der CLOUD Act von 2018 verpflichtet Anbieter, die US-Recht unterliegen, Daten auf Anordnung von US-Behörden herauszugeben, auch wenn die Daten außerhalb der USA gespeichert sind. Microsoft speichert und verarbeitet die Daten von Kund:innen aus der EU für Microsoft 365 innerhalb einer sogenannten EU-Datengrenze (EU Data Boundary), mit einigen dokumentierten Ausnahmen. Ob das eine Herausgabe an US-Behörden ausschließt, beantwortete der Direktor für öffentliche und rechtliche Angelegenheiten von Microsoft France am 10. Juni 2025 unter Eid vor dem französischen Senat: Er könne es nicht garantieren, vorgekommen sei es aber noch nie.

Der Speicherort allein entscheidet also nicht darüber, wer zugreifen kann. Informationssicherheit und Souveränität sind dabei zwei verschiedene Fragen: Ein Dienst kann gut gegen Angriffe geschützt sein und trotzdem fremdem Recht unterliegen.

Vendor Lock-in: Aufwand beim Wechsel

Je stärker eure Dateien, Konten, Arbeitsprozesse und Integrationen an einen Dienst gebunden sind, desto aufwendiger wird ein Wechsel. Diese Bindung an einen Anbieter heißt Vendor Lock-in. Sie schwächt eure Verhandlungsposition, wenn sich Preise oder Lizenzbedingungen ändern. Ein Beispiel: Microsoft hat im Mai 2025 angekündigt, die Spende von Microsoft 365 Business Premium für gemeinnützige Organisationen einzustellen. Bestehende Kund:innen verlieren sie bei der Verlängerung ab dem 1. Juli 2025.

Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act. Sein Kapitel VI verpflichtet Anbieter von Cloud-Diensten, Hindernisse beim Wechsel abzubauen. Verträge müssen Mindestregeln für den Wechsel enthalten, SaaS-Anbieter müssen eure Daten über offene Schnittstellen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportierbar machen, und ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter für den Wechsel keine Gebühren mehr verlangen.

Quellen, abgerufen am 09.10.2026: CLOUD Act (18 U.S.C. § 2713), Microsoft zur EU-Datengrenze, Protokoll des französischen Senats vom 10.06.2025, TechSoup zur Ankündigung von Microsoft vom 14.05.2025, Europäische Kommission zum Data Act.

Diese Fragen stellt ihr einem Anbieter

Ob ein Angebot zu euren Anforderungen passt, klärt ihr am besten mit konkreten Fragen. Lasst euch die Antworten schriftlich geben und dokumentiert eure Auswahlentscheidung.

  • Software und Lizenz: Ist der Quellcode öffentlich, und unter welcher Lizenz steht er?
  • Speicherort: In welchem Land liegen eure Daten, einschließlich der Backups?
  • Betreiber und Unterauftragsverarbeiter: Wer betreibt die Rechenzentren, und welchem Recht unterliegen die Betreiber? Welche weiteren Dienstleister sind eingebunden, etwa für den Versand von E-Mails oder für Videokonferenzen, und welchem Recht unterliegen sie?
  • Vertrag: Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO, und wie informiert euch der Anbieter über neue Unterauftragsverarbeiter?
  • Rollen und Rechte: Könnt ihr selbst festlegen, wer was sieht, auch für Externe?
  • Exit-Strategie: In welchen Formaten könnt ihr eure Daten exportieren? Lässt sich die Software auch bei einem anderen Dienstleister oder auf eigenen Servern betreiben?
  • Anbieter: Wem gehört der Anbieter, und was geschieht mit euren Daten und eurer Installation, wenn es ihn nicht mehr gibt?

So werdet ihr Schritt für Schritt unabhängiger

Ihr müsst nicht alles auf einmal umstellen. Diese vier Schritte helfen, die wichtigsten Abhängigkeiten zuerst anzugehen.

  1. Bestandsaufnahme: Listet auf, welche Dienste ihr nutzt, welche Daten darin liegen und wer Zugang hat, auch Externe. Bezieht Dienste ein, die einzelne Gruppen ohne Absprache eingeführt haben, die sogenannte Schatten-IT.
  2. Risikobewertung: Prüft, wie stark euch Preisänderungen, geänderte Lizenzbedingungen oder ein aufwendiger Anbieterwechsel einschränken würden. Beginnt bei Diensten, in denen sensible Daten liegen und Externe mitarbeiten, denn hier wiegen Abhängigkeiten besonders schwer.
  3. Alternativen prüfen: Stellt den Anbietern die Fragen oben und testet ihre Angebote in einem Pilotprojekt an einer typischen Aufgabe, etwa an der Vorbereitung einer Gremiensitzung.
  4. Migration planen: Klärt, welche Daten umziehen, wer die Beteiligten beim Wechsel unterstützt und wann die bisherigen Zugänge enden. Beginnt ihr mit einer Gruppe oder einem Projekt, lässt sich der Wechsel besser steuern.

Welche Angebote es für welche Aufgabe gibt

Für die meisten Aufgaben gibt es Open-Source-Lösungen, die ihr selbst betreiben oder bei einem Dienstleister in der EU betreiben lassen könnt. In diesem Überblick stellen wir auch unsere Software UniteOS vor.

AngebotEinsatzbereichWann ihr es prüfen solltet
openDeskOffice- und Kollaborationssuite des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) mit Textverarbeitung, E-Mail, Kalender, Chat, Dateiablage, Videokonferenz und ProjektmanagementWenn ihr als Verwaltung oder öffentliche Stelle eure Büroarbeit insgesamt umstellen wollt
NextcloudDateien, Office, Kommunikation und Kalender, auch auf eigenen ServernWenn die gemeinsame Arbeit an Dokumenten im Mittelpunkt steht
Element auf Basis von MatrixVerschlüsselte Kommunikation in Chats und Räumen, selbst betrieben oder gehostetWenn ihr vor allem einen sicheren Messenger für eure Organisation braucht
UniteOS von wechangeCommunity und Zusammenarbeit in Gruppen, auch mit Partner:innen von außenWenn viele Gruppen, Ehrenamtliche oder Partnerorganisationen an einem gemeinsamen Ort zusammenarbeiten sollen und wechange den Betrieb übernehmen soll

Anbieterquellen, abgerufen am 09.10.2026: openDesk, Nextcloud, Element.

Wofür Organisationen souveräne Kollaborationsplattformen einsetzen

  • Kommunen: Eine Kommune gibt Vereinen, Initiativen und Ehrenamtlichen einen gemeinsamen Ort, ohne ihre Verwaltungs-IT für Externe zu öffnen.
  • Verbände: Ein Dachverband stellt seinen Gliederungen eine Plattform bereit, auf der jede Gliederung ihre eigenen Bereiche hat.
  • Stiftungen: Ein Förderprogramm vernetzt Geförderte und Alumni auf einer Plattform unter dem Namen der Stiftung.
  • NGOs: Ortsgruppen und Partnerorganisationen arbeiten an einem gemeinsamen Ort, ohne dass eine Organisation ihre interne IT öffnen muss.
  • Forschungsverbünde: Hochschulen und Institute teilen Arbeitsstände in einem Raum, der keiner der beteiligten Institutionen allein gehört.

Open Source und Betrieb bei wechange

Als Genossenschaft entwickeln wir die Open-Source-Software UniteOS von wechange und betreiben damit seit 2016 Community- und Kollaborationsplattformen mit Hosting in der EU: die offene Plattform wechange.de und Plattformen für Verbände, Kommunen und Stiftungen. Unsere Erfahrungen damit fließen in diesen Leitfaden ein.

UniteOS steht unter der AGPL, einer Copyleft-Lizenz. Wer eine veränderte Version als Netzwerkdienst bereitstellt, muss den Nutzer:innen dieses Dienstes den zugehörigen Quellcode zum Download anbieten. Der Quellcode ist öffentlich auf GitHub, ihr könnt ihn prüfen und anpassen. Grundsätzlich lässt sich eine Plattform damit auch selbst oder mit einem anderen Dienstleister weiterbetreiben. Wie aufwendig ein Wechsel ist, hängt von Daten, Konfiguration und Betrieb ab.

Ihr legt fest, welche Gruppen es gibt und wer worauf zugreifen darf. Verträge, eingebundene Dienste und Aufbewahrungsregeln gehen wir vor dem Start mit euch durch.

Ein Beispiel ist MokWi, die Plattform der KielRegion. Dort arbeiten Engagierte aus der Region zusammen, ohne Zugang zur internen IT der KielRegion zu brauchen. Kim Strupp, die das Projekt bei der KielRegion leitet, sagt dazu: „Unsere interne IT ist ein Hochsicherheitstrakt. Die Plattform ist die Schleuse nach draußen.“

Die Einrichtung einer Plattform mit UniteOS kostet einmalig ab 9.000 Euro, Hosting und Betrieb beginnen bei 450 Euro im Monat. Weil es keine Lizenz pro Kopf gibt, steigt der Preis nicht automatisch, wenn mehr Menschen mitmachen. Einzelheiten stehen bei den Preisen von UniteOS. Wie wir Datenschutz und Betrieb umsetzen, beschreiben die Seiten zur DSGVO-konformen Plattform und zum Open-Source-Hosting nach DSGVO.

Fazit: Souveränität entsteht Schritt für Schritt

Beginnt mit einer Bestandsaufnahme und konkreten Fragen an Anbieter. So könnt ihr entscheiden, welche Abhängigkeiten ihr zuerst verringern wollt. Offene Software, offene Standards, Hosting in der EU und ein Anbieter, der auf langfristige Zusammenarbeit setzt, erleichtern euch die nächsten Schritte.

Häufige Fragen zur digitalen Souveränität

Der Hostingstandort ist ein Baustein. Prüft zusätzlich Betreiber, Dienstleister, Verträge, Zugriffsmöglichkeiten, Software und die Bedingungen eines Wechsels.

Er ermöglicht Einblick in die Software und unabhängige Prüfungen. Für den tatsächlichen Betrieb und einen Wechsel benötigt ihr weiterhin technische Ressourcen und Planung.

Klärt, welche Daten in welchen Formaten übernommen werden, welche Konfigurationen ihr benötigt und wer den künftigen Betrieb übernimmt. Haltet Aufwand und vereinbarte Leistungen fest.

Wie geht es jetzt weiter?

1. Lernt die Plattform von wechange kennen

Erzählt uns, wer zusammenarbeiten soll und was ihr dafür braucht. In einem Gespräch zeigen wir euch, wie eine passende Plattform aussehen kann.

2. Vertiefende Themen